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Die Einreisebestimmungen für Thailand |
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Voraussetzung für eine Einreise nach Thailand ist ein gültiger Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Ankunft in Thailand mindestens sechs Monate betragen muss. Der deutsche Kinderausweis (im Gegensatz zum Kinderreisepaß) wird in Thailand grundsätzlich nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen EU- oder Kinderreisepaß möglich. In den Visbestimmungen wird ausdrücklich auf das Folgende hingewiesen: Die Visa der Konsulate gelten für Thailand und müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung verwendet werden. Die Einreise in das Land wird jedoch vor Ort vom Immigration Office Thailand gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums vom Immigration Office Thailands abgelehnt werden. Es gibt also keine Einreisegarantie. |
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Der gültige Kinderreisepaß |
Je nach Alter wird die Gültigkeit festgelegt, hier 2 Jahre nach Ausstellung. |
Eine Einreise mit dem Kinderausweis ist nicht möglich, die Einreise wird verweigert. |
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Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visums. (s. Visumpflicht) Falls keine Ausreise vor Ablauf des Visums erfolgt (sog. overstay), entstehen Strafgebühren, die seit dem 15. März 2006 500 Baht am Tag betragen. Außerdem erfolgt die zwangsweise Abschiebung ins Heimatland. Sofern dieses nicht finanziert werden kann, werden pro Tag im Gefängnis 200 Baht auf die Strafe angerechnet. Für den Grenzübertritt der Thais sind in allen Teilen des Landes Checkpoints eingerichtet. Manche davon können auch von Ausländer benutzt werden, dazu erfolgen hier keine Hinweise, da sich diese Situation ohne Vorankündigung ändern kann. Wer einen Grenzübertritt plant möge sich beim zuständigen Immigration Bureau oder dem Checkpoint erkundigen. Adressen und Telefonnummern entsprechen dem Stand April 2006. (s. Unternavigation Checkpoints) |
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Und etwas sei Ihnen auch nicht vorenthalten: |
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«Abgegriffener Reisepass« wurde nicht akzeptiert - Urlaubsfrust statt Urlaubslust für Rother Gymnasiallehrerin Quelle: HILPOLTSTEINER ZEITUNG vom 1.2.2010 |
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